Vom Schrottroller zum elektrischen Stadtflitzer

Alles begann mit einem Puch 125 RL von 1955, der jahrelang als Palmenständer im Garten diente – ohne Motor, ohne Papiere und mit reichlich Patina. Statt einer aufwendigen Oldtimer-Restaurierung entstand daraus ein elektrifiziertes Fahrrad.
Mit 250 Watt Nenndauerleistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h war der Roller nach österreichischem Recht als Fahrrad unterwegs. Das bedeutete: kein Kennzeichen, kein Pickerl und keine Typisierung – einfach ein einzigartiger Klassiker für den Alltag.
Inzwischen haben wir mehrere alte Roller und Mopeds zu elektrischen Fahrrädern umgebaut. Dabei geht es nicht um perfekt restaurierte Sammlerstücke, sondern um Fahrzeuge, die sonst wohl nie wieder auf die Straße gekommen wären.
Neue Rechtslage in Österreich
Leider hat sich die Gesetzeslage geändert: Elektrifizierte einspurige Fahrzeuge gelten nur noch dann als Fahrräder, wenn sie zusätzlich zu den Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen auch über funktionierende Pedale verfügen. Unser elektrischer Roller ist damit rechtlich kein Fahrrad mehr und müsste als Moped typisiert werden – das kommt für uns nicht infrage.
Die Pedalpflicht gilt jedoch nicht für mehrspurige Fahrräder (Lastenräder) – und genau dort haben wir bereits spannende Ideen. Außerdem werden alle unsere zukünftigen Umbauten als Pedelecs mit Pedalen ausgeführt. Es gibt schließlich genügend schöne Klassiker, die sich dafür eignen – etwa Puch MV50, HMW 50, Puch Maxi, KTM Hobby und viele mehr.
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